Quelle Fotos: Bernd Prause, DAV Donauwörth | Jörg Bodenbender, 2012; © bildagentur-bodenbender.de | © DAV | Scheuermann/DAV | © Klaus Haag

NEWS

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06.04. | Keine Neuerschließung am Riedberger Horn | DAV

Der Streit um die Skischaukel am Riedberger Horn hat vorerst ein Ende

Ministerpräsident Söder verkündete am 6. April auf einer Pressekonferenz das vorläufige Aus für die ursprünglichen Erschließungspläne im Allgäu. Laut Ministerpräsident Söder waren auch die kritische, bayernweite Aufmerksamkeit sowie befürchtete Imageverluste für die Region mitausschlaggebend für die Entscheidung.

Von Beginn an hat sich der DAV gegen die Änderung des Alpenplanes und die Erschließung am Riedberger Horn ausgesprochen. Der Spitzenkletterer Alexander Huber, die Expeditionsbergsteiger Alix von Melle und Luis Stitzinger, Dr. Antje von Dewitz, Geschäftsführerin von VAUDE, und viele andere bekannte Gesichter waren aktive Unterstützerinnen und Unterstützer der DAV-Kampagne #DankeAlpenplan. Die erzeugte mediale Aufmerksamkeit, die hohen Reichweiten, die virale Ausbreitung der Kampagne sowie das verzweigte Netzwerk sorgten für einen Erfolg, der wohl auch zur heutigen Entscheidung beigetragen hat und den DAV darin bestärkt, sich weiter für den Schutz der Alpen zu engagieren.

Dies bedeutet auch, dass der DAV die nun angekündigten Millionen-Pläne im Allgäu sehr genau beobachten und begleiten wird. Grundsätzlich ist es sehr erfreulich, wenn der naturnahe Tourismus im bayerischen Alpenraum so massiv gefördert wird. Die Naturschutzverbände werden Ministerpräsident Söder jedoch beim Wort nehmen und darauf drängen, dass auch künftig „Ruhe und Frieden am Riedberger Horn“ herrschen und keine Eventisierung stattfindet.

Gerade große Alpenvereinsprojekte wie „Bergsteigerdörfer“, „Natürlich auf Tour“ oder die bundesweiten Kletterkonzeptionen bieten gute Ansatzpunkte für die Realisierung eines naturnahen und nachhaltigen Tourismus. Sollte es mit der heutigen Entscheidung gelingen, dass Tourismus, Regierung und Verbände künftig gemeinsam nach den besten Lösungen suchen, sind die angekündigten Gelder eine sehr sinnvolle Investition. Und nur im Zusammenspiel aller Akteure können die Bayerischen Alpen auch für kommende Generationen als einzigartiger Erholungs- und Naturraum bewahrt werden – einfach schön.

BN und LBV reichen Normenkontrollklage ein

Kurz nach der offiziellen Pressekonferenz der Staatsregierung erläuterten Bund Naturschutz in Bayern e. V. (BN) und Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV), den Sachstand der von ihnen eingereichten Normenkontrollklage bezüglich der Alpenplanänderung: Unabhängig von der heutigen Entscheidung werde die Klage so lange aufrechterhalten, bis konkrete Vorschläge auf dem Tisch liegen, wie das Riedberger Horn dauerhaft zu sichern ist. Unterstützt werden die beiden Verbände von der CIPRA Deutschland, in der neben BN, LBV und DAV acht weitere Naturschutzverbände organisiert sind. „Wir treten gemeinsam ein für einen starken Alpenplan“, so Rudi Erlacher, DAV-Vizepräsident. „Nur durch ihn sind unsere Bayerischen Alpen so unberührt und ursprünglich geblieben, wie wir sie kennen und lieben“. Die Pressemitteilung von CIPRA, LBV und BN steht unter "Download" zur Verfügung:

Download

►Pressemitteilung BN und LBV - Klage gegen Änderung des Alpenplans vom 06.04.2018

Quelle

alpenverein.de/der-dav/presse

keine erschliessung riedberger horn

RETTET DEN ALPENPLAN!! RETTET DAS RIEDBERGER HORN!!

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Der Alpenplan und das Riedberger Horn sollen gerettet werden. Hierfür gibt es viele gute Gründe.

Die Argumentationen der Naturschutzverbände (u. a. CIPRA Deutschland, DAV, LBV, Bund Naturschutz, Verein zum Schutz der Bergwelt, mountain wilderness), das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, Hintergrundinformationen, sowie aktuelle Presseartikel und Infos zu Aktionen (Proteste, Poskarten- und Briefaktion) haben wir auf diesen Seiten, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit, zusammengefasst.

ZUSAMMENFASSUNG

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Riedberger Horn im Alpenplan seit 1972

1972 wurde der sogenannte Alpenplan als vorgezogener Teilabschnitt des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) erlassen. Bereits bei seinem Erlass 1972 ging es auch um die Verbindung der beiden, schon damals bestehenden Skigebiete Balderschwang und Grasgehren. Der Alpenplan hat dies bewusst ausgeschlossen und das Riedberger Horn der Zone C zugeordnet.

Auch in der Folgezeit gab es immer wieder Versuche, die jetzt wieder geplante Skischaukel trotz dieser landesplanerischen Festlegung zu verwirklichen. Diese wurde ausnahmslos abgelehnt.

Erläuterungen zum Alpenplan, Zone C und LEP befinden sich im Glossar.

Beschlüsse

Als Anlass für die Änderung, wodurch der Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn ermöglicht wird, werden zwei Bürgerentscheide in den Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein genannt.

Das Bayerische Kabinett um Ministerpräsident Seehofer und Heimatminister Söder hat am 29. November 2016 den Ausbau der Lift- und Pistenanlagen am Riedberger Horn beschlossen. Am 7. Februar 2017 hat der Ministerrat die Durchführung einer weiteren Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) beschlossen. Die Teilfortschreibung umfasst u. a. die Änderung der Zonierung des Alpenplans.

Das Beteiligungsverfahren  einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung endete am 22. März 2017. Es gab 4.000 Einwendungen, das Kabinett hat am 28. März 2017 die Änderung des Alpenplans beschlossen. Die öffentliche Anhörung im Landtag findet am 27. April 2017 statt.

Gegenargumentation

  • es wäre ein Präzedenzfall geschaffen, der dann auch in anderen Teilen der bayerischen Alpen Begehrlichkeiten weckt
  • 91 % der bayerischen Bevölkerung sprechen sich nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des LBVs für den Erhalt des bayerischen Alpenplans aus
  • Gemäß einem Rechtsgutachten hätten fünf Ratsmitglieder, die zugleich Mitglieder der Liftgesellschaft sind, nicht abstimmen dürfen. Somit wären die Beschlüsse des Gemeinderats allesamt unwirksam.  
  • Die Rodung von sechs bis sieben Hektar Bergwald widerspricht dem Bergwaldbeschluss des bayerischen Landtags von 1984
  • Das Gebiet gilt als geologisch labil
  • Das Gebiet hat einen hohen Biotopflächenanteil, es kommen seltene Arten, wie z. B. das Birkhuhn vor
  • die Änderung führt zum Verlust der Erholungsfunktion des Gebietes
  • die geplante künstliche Beschneiung führt zu einer Veränderung der Oberflächenstruktur und fördert die Erosion
  • eine Kompensation soll durch Hereinnahme von bisherigen Zone B-Flächen in die Zone C erreicht werden; diese Veränderung verkennt den Grundgedanken des Alpenplans
  • Seit Jahren scheitern die Versuche des Baus einer Skischaukel. Als letztes Mittel blieb nur noch eine Änderung des Alpenplans selbst.

Links

Quellen

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